Gesetze und Verordnungen
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Bayern bilden die Grundlage aller schulischen Gesetze und Verordnungen. Sie
finden in diesen beiden Rubriken neben dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) auch alle Schulordnungen.
In Bekanntmachungen und Richtlinien werden konkrete juristische Aussagen zu schulischen Themen getroffen.
Abgebildet wird hier der DRITTE Hauptteil.
Die gesamte bayerische Verfassung können Sie über die PDF-Datei (siehe oben) erfahren.
Dritter Hauptteil
Das Gemeinschaftsleben
Dritter Hauptteil
Das Gemeinschaftsleben
Quelle und Link: Bayerische Staatkanlei - Bayerische Verfassung
Der Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport"
Die politischen Fragen, die im Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" erörtert werden, fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Daher hat die EU hier die Aufgabe, einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und den Austausch von Informationen und Erfahrungen in Bereichen von gemeinsamem Interesse festzulegen.
Dem Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" gehören die für Bildung, Kultur, Jugend, Medien, Kommunikation und Sport zuständigen Minister aller EU-Mitgliedstaaten an. Die genaue Zusammensetzung des Rates richtet sich nach den Fragen, die auf der betreffenden Tagung erörtert werden sollen.
An den Ratstagungen nimmt auch ein Vertreter der Europäischen Kommission – in der Regel ihr für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend zuständiges Mitglied – teil.
Der Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" tagt drei- bis viermal im Jahr, davon zweimal in voller Besetzung.
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