Aufgaben des Elternbeirats
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen
- bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken