Elternbeiräte erfüllen durch ihr Ehrenamt eine wichtige Mitwirkungsfunktion in Schulen sowie in Tageseinrichtungen für Kinder. Um die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte auch sachkundig wahrnehmen können, empfehlen wir Ihnen diese Broschüre, die grundlegende Informationen und praktische Hinweise enthält.
Vorwort
Elternbeiräte erfüllen durch ihr Ehrenamt eine wichtige Mitwirkungsfunktion
in Schulen sowie in Tageseinrichtungen für Kinder. Elternhaus und Schule
sollen als feste Bezugspunkte für Kinder und Jugendliche konform gehen
und dabei Erziehung und Bildung als gemeinsame Aufgabe verstehen. Die
gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetz (BayEUG). Dort heißt es in Art. 1 Abs. 1, dass die Schulen
„den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen“ haben, und in Art. 1 Abs. 2, dass bei dieser Aufgabe „das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder“ von den Schulen
zu berücksichtigen ist. Die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist somit nicht
nur erwünscht, sondern auch vom Gesetzgeber eigens festgehalten.
Neben den Rechten und Pflichten der Eltern gibt es für die Zusammenarbeit mit
der Schule ein eigenes Gremium – den Elternbeirat. Er wird nach Art. 64 Abs.
1 BayEUG an „allen Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen
und an Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, sowie
an entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung“ eingerichtet.
Daneben gibt es Elternbeiräte auch an Tageseinrichtungen für Kinder.
Unter dem Stichwort „Bedeutung und Aufgaben“ des Elternbeirats nennt das
BayEUG die Mitwirkung in Angelegenheiten, die für die Schule „von allgemeiner
Bedeutung sind“. Dazu zählt z. B. die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis
zwischen Lehrkräften und Elternschaft zu vertiefen, die Interessen der Eltern für Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten sowie Informations-veranstaltungen zu Erziehungs- und Bildungsfragen zu veranstalten.
Damit Elternbeiräte die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte auch
sachkundig wahrnehmen können, werden Fachliteratur oder der Besuch
eines Seminars empfohlen. Diese Broschüre enthält grundlegende Informationen
und praktische Hinweise für Elternbeiräte und ergänzt den Lehrinhalt von Elternbeiratsseminaren, welche die Hanns-Seidel-Stiftung laufend anbietet. In diesen Seminaren erhalten die Teilnehmer nicht nur aktuelle Informationen, sondern haben auch Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit Elternbeiräten mehrerer Schularten.
Dr. h.c. mult. Hans Zehetmair
Staatsminister a.D., Senator E.h.
Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung
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