Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen werden zudem Klassenelternsprecher
gewählt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Elternbeirat
Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
Kann der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen?
Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die
Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden
umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.
Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?
Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Grund- und Mittelschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.
Quelle und Link: BRN Bayerisches Realschulnetz
|
|
|